BMG fördert Substitution bei ärztlichen Leistungen
Die Richtung ist durch die Heilkunde-Übertragungs-Richtlinie vorgegeben: Es wird mittelfristig eine Substitution ärztlicher Leistungen zunächst durch Pflegekräfte geben, hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, an diesem Wochenende auf dem Pflege-Kongress in Berlin bestätigt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sei bereit, mit diesem Thema "Neuland zu betreten, wobei allerdings die Qualität das oberste Gebot sein müsse."
In der Politik besteht überwiegend der Eindruck, dass sich die Ärzte mit dieser Entwicklung längst abgefunden haben. Es geht nunmehr nur noch darum, die wirtschaftlichen Interessen der niedergelassenen Ärzte zu wahren. Kurzschulungen für deren Mitarbeiter - also die Arzthelferinnen (MFA) - sollen die Grundlage dafür legen, dass diese demnächst Hausbesuche bei Patienten selbstständig durchführen können. Bis zum 30. Juni 2012 werden Ärzte und Krankenkassen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 SGB V beispielhaft festlegen, bei welchen Tätigkeiten Praxisangestellte bisher ärztlich vorbehaltene Leistungen erbringen können.
Die Grundsatzentscheidungen zu Gunsten der nichtärztlichen Gesundheitsberufe sind also in der Politik - mit viel Zustimmung der Krankenkassen - längst gefallen, auch wenn manche Ärztefunktionäre dies noch nicht wahrhaben wollen. Wir erwarten mit Spannung die weitere Entwicklung in 2012.
Heinz Christian Esser
Geschäftsführer des ZVK

